Nach der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen.
Hinsichtlich
der von mir erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher
abgegebenen Verkaufsverpackungen habe ich mich zur Sicherstellung der
Erfüllung
meiner gesetzlichen Pflichten der
Vfw GmbH
Im Zollhafen 2-4
50678 Köln
angeschlossen.