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Info Verpackungsverordnung
Hinweis zur Verpackungsverordnung

Nach der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen.

Hinsichtlich der von mir erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen habe ich mich zur Sicherstellung der Erfüllung meiner gesetzlichen Pflichten der
Vfw GmbH
Im Zollhafen 2-4
50678 Köln
angeschlossen.